Schiedsstelle SGB IX Rheinland-Pfalz
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Schiedsstelle SGB IX Rheinland-Pfalz
Zulässigkeit der Anrufung der Schiedsstelle – rechtliche Bewertung der schriftlichen Vereinbarung nach § 125 SGB IX – Vergütungsvereinbarung – Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit – Plausibilität der prospektiv kalkulierten Gestehungskosten – Umfang des Prüfungs- und Beanstandungsrechts des EGH-Trägers – Gruppenhelfer – AVR und „Doppeltes Eckmannprinzip“ – Marktsegment für den externen Vergleich
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