Schiedsstelle Hamburg v. 19.08.2011 Az.: Z 55 1/11
Verfasst: 28 Nov 2011 11:31
Beschluss der Schiedsstelle vom 19.08.2011
Anwendbarkeit von für geförderte Pflegeeinrichtungen landesgesetzlich vorgesehenen Deckelungsbeträgen auf nicht nach Landesrecht öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen und Vergleichbarkeit von Eigentümer- und Mietermodellen.
Gegen den Beschluss ist Klage vor dem Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 SO 60/11 KL erhoben worden.
Anwendbarkeit von für geförderte Pflegeeinrichtungen landesgesetzlich vorgesehenen Deckelungsbeträgen auf nicht nach Landesrecht öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen und Vergleichbarkeit von Eigentümer- und Mietermodellen.
Gegen den Beschluss ist Klage vor dem Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 SO 60/11 KL erhoben worden.