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Schiedsstelle Hamburg v. 19.08.2011 Az.: Z 55 1/11

Verfasst: 28 Nov 2011 11:31
von mschiedel
Beschluss der Schiedsstelle vom 19.08.2011

Anwendbarkeit von für geförderte Pflegeeinrichtungen landesgesetzlich vorgesehenen Deckelungsbeträgen auf nicht nach Landesrecht öffentlich geförderte Pflegeeinrichtungen und Vergleichbarkeit von Eigentümer- und Mietermodellen.
Gegen den Beschluss ist Klage vor dem Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 SO 60/11 KL erhoben worden.