Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Schiedsstelle nach § 76 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (GVBl.) Nr. 22/2016, S. 313ff., wurde die bis zum 31.12.2016 geltende Fassung der SchVO-SGB XI geändert und in der Gültigkeit bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Änderungsverordnung ist als Datei angefügt. Bedauerlicherweise liegt aktuell noch keine konsolidierte Fassung der geänderten Schiedsstellenverordnung vor. Die derzeit im Internet z.B. über „Hessenrecht“ und „Jurion“ abrufbare Version weist mehrere redaktionelle Fehler auf, über die die Rechtsaufsicht beim HMSI entsprechend informiert ist.
Sobald die um die Fehler bereinigte konsolidierte Fassung der SchVO-SGB XI veröffentlich ist, wird diese in das Portal eingestellt.
Schiedsstellenverordnung SGB XI Hessen
Schiedsstellenverordnung SGB XI Hessen
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Wolfgang Greif
Leiter der gemeinsamen Geschäftsstelle der Hess. Schiedsstellen nach § 76 SGB XI, § 81 SGB XII und § 133 SGB IX
c/o Hess. Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt
Tel. 069/1567-551
Fax 0611/327644889
Leiter der gemeinsamen Geschäftsstelle der Hess. Schiedsstellen nach § 76 SGB XI, § 81 SGB XII und § 133 SGB IX
c/o Hess. Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt
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Tel. 069/1567-551
Fax 0611/327644889